An
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Wagner
Neu-Isenburg
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 83 „Birkengewann“ hat die Stadt verbindliche
Vorgaben zur Begrünung des Neubaugebietes geschaffen. Hierzu gehört insbesondere die
Verpflichtung zur Pflanzung von einem Baum je 65 m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche
bei Grundstücken mit bis zu 200 m² nicht überbaubarer Fläche sowie von einem Baum je 100
m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche bei größeren Grundstücken. Bündnis90/DIE
GRÜNEN möchten wissen, inwieweit die Vorgaben erfüllt sind:
Wir bitten daher um die Beantwortung der Fragen
- inwieweit die im Bebauungsplan Nr. 83 „Birkengewann“ festgesetzten Baumpflanzungen
auf privaten Wohnbaugrundstücken bereits umgesetzt wurden, - bei wie vielen Grundstücken die vorgeschriebene Anzahl von Bäumen entsprechend der
jeweiligen nicht überbaubaren Grundstücksfläche nachgewiesen wurde, - bei wie vielen Grundstücken die Festsetzungen bislang nicht oder nur teilweise umgesetzt
wurden, - welche Maßnahmen die Stadt zur Kontrolle der Einhaltung dieser Festsetzungen ergriffen
hat bzw. künftig ergreifen wird, - ob und gegebenenfalls welche ordnungsrechtlichen oder sonstigen Schritte bei
festgestellten Verstößen vorgesehen sind, sowie - ob die vorhandenen Ausgleichsflächen bestimmungsmäßig genutzt werden.
Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung unserer Fragen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Begründung:
Im Bebauungsplan Nr. 83 „Birkengewann“ wurden umfangreiche grünordnerische Festsetzungen
aufgenommen. Hierzu gehören insbesondere die Pflanzung von Bäumen auf privaten
Grundstücken in Abhängigkeit von der Größe der nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Diese
Maßnahmen dienen der Verbesserung des Mikroklimas, der Anpassung an die Folgen des
Klimawandels, der Förderung der Biodiversität sowie der Einbindung des Neubaugebietes in das
Orts- und Landschaftsbild.
Angesichts zunehmender Hitzebelastungen und des hohen Stellenwerts von Stadtgrün für die
Lebensqualität ist von öffentlichem Interesse, ob die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen
tatsächlich umgesetzt wurden und die angestrebten ökologischen Wirkungen entfalten können.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN